29 Nov Befristung eines Arbeitsvertrags
Ein Arbeitnehmer kann ohne Sachgrund zwei Jahre befristet beschäftigt werden, wenn dessen frühere Anstellung im gleichen Betrieb länger als drei Jahre zurückliegt. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren...