Der Erhalt einer Kündigung kann existenzielle finanzielle und persönliche Folgen haben. Aber auch auf Arbeitgeberseite führt der unbedachte Ausspruch einer Kündigung oft zu unabsehbaren finanziellen Risiken.
Wenn ein Arbeitnehmer im gleichen Betrieb länger als sechs Monate tätig war und regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden, hat der Arbeitnehmer Allgemeinen Kündigungsschutz. Das heißt, die Kündigung muss auf einen oder mehrere der folgenden Kündigungsgründe gestützt werden:
Solche Kündigungsgründe im Sinne des Gesetzes liegen jedoch häufig nicht vor.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in einigen wenigen gesetzlich geregelten Fällen, die in der Praxis aber eine eher untergeordnete Rolle spielen. Dennoch wird in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle in denen gegen die Kündigung vorgegangen wurde eine Abfindung bezahlt.
Sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer sollten sie daher genau überlegen, wie bei einer beabsichtigten oder erhaltenen Kündigung strategisch vorzugehen ist.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zur Anrechnung der Abfindung oder zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen.
Ein strategisches Ziel kann daher die Vermeidung von Arbeitslosigkeit sein, z.B. durch die Verlängerung des Beendigungszeitpunkts oder die Vereinbarung einer Outplacement Beratung.
Der Kontakt zu einer Outplacement Beratung kann soweit erforderlich vermittelt werden.
Telefon: 0711 7739393