In Arbeitsverträgen können viele Dinge geregelt sein, die dort je nach Sichtweise besser nicht stehen sollten. Insbesondere dann wenn es sich um „Standardverträge“ aus dem Internet handelt sind Fehler nicht selten.
Eine anwaltliche Prüfung des Vertrags kann unnötige Diskussionen über wechselseitige Rechte und Pflichten überflüssig machen.
Insbesondere wenn einzelne Klauseln rechtlich nicht haltbar und damit unverbindlich sind, ist der Streit vorprogrammiert.
In der Praxis werden meist Formularverträge verwendet. Diese müssen aber einer inhaltlichen Kontrolle nach dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) standhalten. Eine AGB-widrige Klausel ist unwirksam. In der Praxis weist die ganz überwiegende Zahl der Arbeitsverträge an der ein oder anderen Stelle einen solchen AGB Verstoß auf.
Es lohnt sich also rechtzeitig die Weichen richtig zu stellen und die entsprechenden Rechte geltend zu machen!
Wollen Sie kein Risiko eingehen, dann lassen Sie den Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen oder erstellen.
Telefon: 0711 7739393