Wurde ihr Antrag auf Teilzeit abgelehnt oder möchten sie einen solchen Antrag ablehnen ?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich in allen Fragen des Teilzeitrechts.
Nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes haben Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit, wenn in deren Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat.
Diesen Anspruch haben auch Mitarbeiter in leitender Position, der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich in § 6 TzBfG geregelt.
Der Antrag auf Teilzeit darf durch den Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Nicht ohne weiteres ausreichend für die Ablehnung des Teilzeitwunsches ist der Hinweis darauf, dass die Tätigkeit nur in Vollzeit ausgeübt werden könne oder das der Arbeitsplatz nur von einem Mitarbeiter allein ausgeübt werden kann.
Es etwas anderes kann dann gelten, wenn ein unternehmerisches Konzept vorliegt, das die Erbringung von Teilzeitarbeit ausschließt, beispielsweise in Kindertagesstätten die sicherstellen wollen, dass die Bezugspersonen nicht täglich „ durchwechseln“
Wurde ein Antrag auf Teilzeitarbeit zu Unrecht abgelehnt, kann dieser Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Kann der Arbeitgeber das Vorliegen betrieblicher Gründe nicht beweisen ersetzt das Gericht die Zustimmung gegebenfalls durch Urteil.
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